Zustimmungslösung Organspende – bewusste Willenserklärung bleibt

Lange wird im Deutschen Bundestag debattiert, nun ist es offiziell: Die Zustimmungslösung Organspende gilt, die Widerspruchslösung lehnt der Bundestag ab.

Es bleibt, wie es war. Wer sich zur Organspende bereit erklärt, muss dies aktiv erklären. Der Deutsche Bundestag hat sich für die Zustimmungslösung Organspende entschieden.



Zustimmungslösung Organspende versus Widerspruchslösung

Organspende ist ein äußerst sensibles Thema und wird es auch immer sein. Während einige andere Länder wie z. B. Spanien die Bereitschaft zur Organspende jedem Bürger „automatisch“ abverlangen und man sich nur durch erklärten Widerspruch der Spende versagen kann, bleibt es in Deutschland, wie es war. Konkret bedeutet dies, dass jeder, der zur Organspende bereit ist, seine Willenserklärung ausdrücklich erklären muss. Somit hat der Deutsche Bundestag sich gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen und steht mit Blick auf Europa mit dieser Entscheidung in der Minderheit. Denn in rund 20 europäischen Staaten ist jeder Bürger ein potenzieller Organspender, sofern er nicht widerspricht.

Zustimmungslösung Organspende entmutigt Hoffen auf Widerspruchslösung

Wie wichtig Organtransplantationen als lebensrettende Maßnahmen sind, muss nicht erklärt werden. Besonders dann nicht, wenn man die Zahlen der Organspender in Deutschland mit schwer kranken Menschen gegenüberstellt, die verzweifelt auf ein neues Organ warten. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nennt Zahlen von rund 9.000 Menschen, die auf der Warteliste für eine Transplantation stehen. Für viele ist das Warten ein Wettlauf mit dem Tod. In Deutschland ist die Bereitschaft zur Organspende zwar recht hoch, doch tatsächlich spricht man von rund 1.000 Organspender, deren Organe einem kranken Menschen das Leben rettete. Würde die Bilanz deutlich besser ausfallen, wenn sich auch hierzulande die Widerspruchslösung durchgesetzt hätte? Ich wage hier eine vorsichtige persönliche Vermutung und sage Ja. Ich denke, die Zahl der Organspender wäre höher.

Organspende ist kein Zwang von Staates wegen

Die Zustimmungslösung Organspende räumt jedem Bürger in Deutschland das Recht ein, frei über die Verwendung seiner Organe nach dessen Tod zu entscheiden. Eine absolut freiheitlich demokratische Grundhaltung, die die Unversehrtheit des Menschen, seines Körpers einschließlich Organe nach dem Ableben respektiert. Ohne anderslautende Verfügung des Einzelnen, nämlich die aktive Bereitschaft zur Organspende, gehört der Körper dem Menschen bis über den Tod hinaus. Ethisch und moralisch tut sich hier eine ganz andere Betrachtungsweise auf. Kann man wirklich guten Gewissens die Verantwortung dafür übernehmen, Menschen leiden zu lassen, denen man selbst nach dem eigenen Tod helfen könnte? Eine direkte Frage, die schwierig, nicht leichtfertig und unüberlegt zu beantworten ist.

Organspende Ja oder Nein?

Egal, ob die Zustimmungslösung Organspende wie bei uns oder die europaweite Widerspuchslösung gilt, in jedem Falle ist man dazu aufgefordert, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Letztlich bleibt die Willenserklärung für oder gegen eine Organspende eine höchst persönliche Entscheidung, bei der viele Überlegungen eine Rolle spielen. Zum einen sprechen möglicherweise christlich religiöse Überzeugungen dafür oder dagegen sowie die Herkunft des Einzelnen. Zum anderen fällt die Vorstellung vielen Menschen schwer, nach dem Tod ihren Körper für die Entnahme von Organen zur Verfügung zu stellen. Zusammenfassend denke ich ist es wichtig, seine Pro oder Kontra Entscheidung schriftlich festzuhalten. Im Falle eines Falles erleichtert dies den Angehörigen, im Sinne der Willenserklärung des Verstorbenen zu handeln.

Zustimmungslösung Organspende - bewusste Willenserklärung bleibt
Ein Spenderausweis ist Ausdruck zur Zustimmungsloesung Organspende

Zustimmungslösung Organspende mit erweiterter Entscheidungslösung – Das ist neu

Bei der Zustimmungslösung Organspende sieht die erweiterte Entscheidungslösung vor, Bürger durch Behörden und Ärzte auf die Spendenbereitschaft mindestens alle 10 Jahre anzusprechen mit dem Hinweis zur Registrierung. Dafür ist die Einrichtung eines bundesweiten Registers beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information vorgesehen. Die hier niedergelegte Entscheidung kann jederzeit geändert werden, Krankenhäuser sollen Zugriff auf das Register haben. Außerdem ist geplant

  • Alle 2 Jahre Beratung zur Organspende durch den Hausarzt mit Hinweis zur Eintragung in das Organspende-Register
  • Verstärkte Aus- und Weiterbildung Organspende im medizinischen Bereich
  • Verpflichtung der Ausgabestellen von Pässen, Informationsmaterialien an die Bürger auszuhändigen

Informationen zur Organspende stützen die Entscheidung

Nur wer gut informiert ist, kann bewusste Entscheidungen treffen. Gerade im Bereich der Organspende ist die transparente und umfassende Aufklärung über Grundlagen, Voraussetzungen, Durchführung und Ablauf einer Transplantation wichtig, um für das sensible Thema eine Bereitschaft zu entwickeln und zu erklären. Insbesondere deshalb, weil sicherlich immer noch einige Verwirrung, Unsicherheit und Zweifel in der Bevölkerung am Ablauf der Vergabe von Organen sowie Durchführung einer Transplantation wegen der Skandale der letzten Jahre bestehen dürfte.

Foto: geralt, jasmin777, pixabay

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